Wasser - Qualität, Abgaben & Gebühren
Allgemein
Die Gemeinde betreibt zwei Wasserversorgungsanlagen. Die zwei Brunnen für die WVA I, die ab dem Jahr 2006 so saniert wurden, dass sie auch ein 100jährliches Hochwasser nicht mehr beeinträchtigen sollte, befinden sich am Ortseingang von Schönberg aus Richtung Langenlois kommend in Kampnähe. Die zwei Brunnen für die WVA II befinden sich in Freischling.
Insgesamt werden jährlich rund 130.000 m³ (= 130 Millionen Liter) Wasser gefördert.
Wasserqualität
Details zur Wasseruntersuchung: Wasseruntersuchungsergebnisse 2024
Wasserpreis
Der Wasserpreis beträgt € 1,50 zzgl. 10% Steuern pro Kubikmeter
Bereitstellungsgebühr € 90,-- zzgl. 10% Steuern jährlich
Wasseranschlussabgabe
Einheitssatz € 7,78 zzgl. 10% Steuern einmalig
Info Wasseranschlussabgabe - Wasserbezugsgebühr
gültig ab 1.7.2011
Gebührenberechnung: Info_Gebührenberechnug_WAWB
Link zum E-Government Schönberg
Kanal - Abgaben & Gebühren
Allgemein
Mit der Stadtgemeinde Langenlois bilden wir den Gemeindeabwasserverband Langenlois-Schönberg. Alle Abwässer werden über Transportleitungen in die gemeinsame Kläranlage in Langenlois im Bereich des Schlosses Haindorf geleitet. Der Endausbau der Kanalisation im Gemeindegebiet wurde im Jahr 2009 abgeschlossen. Aus ökologische Grunden erfolgt die Entsorgung über ein Trennsystem, das heißt das Schmutzwasser wird über die Kläranlage entsorgt, das Regenwasser über lokale Ausläufe.
Die Kläranlage des Gemeindeabwasserverbandes in der Nähe des Schlosses Haindorf, die den modernsten Stand der Abwasserentsorgung repräsentiert, ist auf eine Spitzenlast von 35.000 EGW (bei einer Grundlast von 16.000 EGW) ausgerichtet.
Es handelt sich um ein einstufiges Belebungsverfahren mit Vorklärung im Grundlastfall und Vorfällung im Spitzenlastfall mit Nitrifikation, Denitrifikation und P-Fällung.
Kanaleinmündungsabgabe
Einheitssatz für Schmutzwasser € 9,97 + 10% USt
Einheitssatz für Regenwasser € 3,00 + 10% USt
Die Berechnung der Einmündungsabgabe erfolgt nach einer im NÖ Kanalgesetz festgelegten flächenbezogenen Formel und ist nicht vom Wasserverbrauch oder der Dauer der Nutzung einer Liegenschaft abhängig!
Kanalbenützungsgebühr
Einheitssatz € 2,18 + 10% USt
zuzüglich 10% wenn auch Regenwasser eingeleitet wird
Info Kanaleinmündungsabgabe - Kanalbenützungsgebühr
Gebührenberechnung: Info_Gebührenberechnung_KEKB


