Nach dem Bundesluftreinhaltegesetz ist das punktuelle und das flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen verboten!
Ausnahmen finden Sie im PDF Dokument im Anhang.
Übersicht_zum_Thema_Verbrennen_im_Freien_2025.pdf
Nach dem Bundesluftreinhaltegesetz ist das punktuelle und das flächenhafte Verbrennen von Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen verboten!
Ausnahmen finden Sie im PDF Dokument im Anhang.