VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN BERGSTRASSE ANLÄSSLICH DER ABHALTUNG DES SCHRÄGEN ADVENT

Veröffentlicht am: 12.12.2025

„Allgemeines Fahrverbot“ gemäß § 52/1 StVO 1960 mit der Zusatztafel „Zufahrt für Anrainer gestattet für die Dauer der Veranstaltung“, situiert bei der Kreuzung Hauptstraße – Bergstraße.

Alle Informationen finden Sie im PDF Dokument.


Verordnung MG Schönberg am Kamp betreffend Straßensperre Bergstraße, 3562 Schönberg - Schräger Advent .PDF