DER ENTWURF DES VORANSCHLAGES 2025 LIEGT ZUR EINSICHTNAHME AUF!

Veröffentlicht am: 20.10.2025

Der Entwurf des VORANSCHLAGES 2025 in der Zeit vom 20. Oktober – 3. November 2025 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.


Kdm. Auflage Entwurf 1. Nachtragsvoranschlag 2025.pdf