vorübergehende Verkehrsverbote und -beschränkungen von 04. Mai 2026 bis zur Beendigung der Arbeiten, jedoch nicht länger als bis zum 25. September 2026 (innerhalb von 16 Kalenderwochen in einem Zug).
Alle Informationen finden Sie im PDF Dokument.
Verordnung STRABAG AG, L 1244, Arbeiten auf oder neben der Straße, Bewilligung.pdf


