Neue Regeln für Hundehaltung ab 01. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich eine neue, bundesweite Pflicht zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz (TSchG).
Zielgruppe: Zukünftige Halter von Hunden
Der zweistufige Nachweis für Hunde
- Teil 1: Theorie (vor dem Kauf)
- Sie müssen einen mindestens 4-stündigen Theoriekurs absolvieren, noch bevor der Hund bei Ihnen einzieht. Hier lernen Sie Grundlagen zu Pflege, Kosten, Verhalten und Recht.
- Teil 2: Praxis (nach dem Kauf)
- Innerhalb von einem Jahr nach der Anschaffung müssen Sie eine 2-stündige Praxiseinheit mit Ihrem eigenen Hund absolvieren. Dabei geht es um Alltagssituationen und den richtigen Umgang.
Alle Befreiungen für erfahrene Halter und Profis
Sie sind von der Theorie und der Praxis befreit, wenn Sie:
- Aktuell einen Hund halten, der in der Heimtierdatenbank registriert ist.
- In den letzten 2 Jahren einen registrierten Hund für mindestens zwei Jahre gehalten haben.
- In den letzten 7 Jahren einen registrierten Hund für mindestens zwei Jahre gehalten haben und zusätzlich eine Ausbildung mit spezifischen Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden positiv abgeschlossen haben.
- Berufliche Qualifikationen besitzen (z. B. Tierärzte, zertifizierte Hundetrainer von ÖKV, ÖJGV, ÖHU, DogAudit, oder das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte/r Hundetrainer/in“ führen).
- Einsatzkräfte oder Diensthundeführer sind (z. B. Rettungs- oder Assistenzhunde).
Übergangsregelung für Niederösterreich (bis 30. Juni 2027)
- Allgemeiner NÖ-Nachweis vorhanden: Es muss nur die 2-stündige Praxis innerhalb eines Jahres nachgeholt werden.
- Erweiterter NÖ-Nachweis vorhanden: Sie sind komplett befreit.