CORONA: LOCKERUNGEN AB 16.04.2022

Veröffentlicht am: 19.04.2022

Nur mehr wenige Regeln ab 16. April 2022 (gültig voraussichtlich bis 8. Juli):

FFP2-Maskenpflicht gilt nur mehr

  • in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten, Banken, Postämtern u.ä. (lebensnotwendiger Handel)
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und den Haltestellen sowie in Taxis
  • in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal

Keine Maskenpflicht mehr

  • im restlichen Handel
  • bei Veranstaltungen
  • in der Gastronomie

3G - Regel

in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal

Grüner Pass

  • 3fach geimpft: 12 Monate gültig
  • 2fach geimpft und genesen: 12 Monate gültig
  • 2fach geimpft oder genesen: 6 Monate gültig

Weiterhin empfohlene Maßnahmen

  • FFP2-Maske in geschlossenen Räumen
  • Abstand halten
  • häufig Hände waschen bzw. desinfizieren

Alle Infos finden Sie auch im PDF-Dokument.


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