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Totalsperren in den KG Mollands und Schönberg anl. Bauarbeiten zur Weingartenbewässerung Mollands

,,Allgemeines Fahrverbot" gemäß § 52/1 StVO 1960, keine Umleitung (die gesperrten Straßenabschnitte wandern je nach Baufortschritt weiter, eine Anrainerinfo über die tats. Sperren und die nicht Befahrbarkeit der einzelnen Abschnitte wird rechtzeitig per Vorankünder durch die Fa. Strabag AG vor Ort gekennzeichnet).

Alle Infos und den Übersichtsplan finden sie im Pdf Dokument.

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